Beginn der Schulpflicht
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Anmeldung an der Schule
Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten Sie als Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt der Stadt Monheim am Rhein. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.
Termine für die Anmeldung an der Grundschule Bregenzer Straße:
https://calendly.com/schulleitung-gbs/anmeldetermine-gbs-klon
Ausnahmslos alle Klassen der Grundschule Bregenzer Straße werden als sogenannte „Rhythmisierte Ganztagsklassen" konzipiert. Bitte beachten Sie hierzu die erläuternde Rubrik „Häufig gestellten Fragen" (FAQ) auf dieser Seite.
Tag der Offenen Tür
Zum Beginn des Schuljahres 2024/25 ist die Schule im Neubau an der Bregenzer Straße 12 angekommen und hat dort den Unterrichtsbetrieb aufgenommen. Wenn Sie einen ersten Eindruck gewinnen möchten, laden wir Sie herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:
Dafür haben wir folgende Termine geplant:
Tag der offenen Tür
Mittwoch, 09. Oktober 2024, 15:30 bis 17:00 Uhr
Schulgebäude der Grundschule Bregenzer Straße
Bregenzer Straße 12
https://calendly.com/schulleitung-gbs/tag-der-offenen-tur-grundschule-bregenzer-strasse-klon
Informationsveranstaltung für Schulneulinge 2025
Mittwoch, 09. Oktober 2024 19 Uhr
Schulgebäude der Grundschule Bregenzer Straße
Bregenzer Straße 12
https://calendly.com/schulleitung-gbs/informationsabend-fur-schulneulinge-klon-1
Aufnahmeentscheidung
Die Anmeldung an der Grundschule Bregenzer Straße bedeutet noch nicht automatisch, dass Ihr Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.
Die Aufnahmeentscheidung aller Grundschulen in Monheim am Rhein fällt in der Regel Anfang Februar eines jeden Jahres. Sie werden per Post über die Entscheidung informiert.